Pflegekammer in Niedersachsen – Grüne und SPD machen sich dafür stark
Es ist wohl nicht übertrieben, daß in der Geschichte der Gesundheits- und Krankenpflege in Deutschland einiges schief gelaufen ist. Wie sehr das der Fall ist, wird z.B. an den in Gesetz(!) gemeißelten Begrifflichkeiten “Grundpflege” und “Behandlungspflege” deutlich. Was in einer englischen Studie (“The Work of Nurses on Hospital Wards. Report of a Job Analysis“) aus den 50er-Jahren als kritikwürdiger Punkt, nämlich die Aufsplittung der Pflege in eben solche, erwähnt wurde, haben Mediziner und Krankenhausökonomen fehlerhaft ins Deutsche übersetzt und als ‘Sollzustand’ definiert (EICHHORN 1967). Ständig wiederkehrende Arbeiten, wie das “Waschen” eines Patienten, für die keine spezielle Qualifikation erforderlich sei, wurde zur “Grundpflege”. Professionelle Pflegende wissen, daß das falsch ist. Denoch sitzt dieser Fehler so tief, daß immer noch viele Pflegende diesem allgegenwärtigen Irrtum, qua Gesetz (SGB) unterliegen.
Das ist nur ein Beispiel für Fehler, die in der Vergangenheit gemacht wurden, für ein sehr hohes Maß an Fremdbestimmung, die eine Entwicklung der Pflege in Deutschland behindern. Pflegenotstand, mangelhafte Versorgung, fehlender Nachwuchs, Probleme in der Aus- und Weiterbildung sind einige Hinweise auf die Folgen dieser Fremdbestimmung – die Liste ließe sich beliebig erweitern. Angesichts der Lehren der Vergangenheit, sowie der Probleme von heute und morgen ist es nicht nachvollziehbar, warum die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen gestaltende Kompetenzen bezgl. ihres eigenen Berufsbildes verwehrt werden. Da die Gestaltung des Berufsbildes überwiegend durch Gesetz erfolgt, sind unerwünschte Einflüsse vorprogrammiert, weil überwiegend Laien über die Pflegepolitik entscheiden. Zwar verfügen die Parteien inzwischen alle über pflegepolitische Sprecher mit entsprechenden Qualifikationen und werden in Gremien durch Fachleute beraten, doch bleibt letztendlich die Entscheidung bei den meist “pflegefremden” Abgeordneten. In Deutschland haben die Pflegeverbände allenfalls beratenden Charakter und somit endet an diesem Punkt auch die Mitbestimmung.
Ein nicht unumstrittendes aber scheinbar bewährtes System der berufspolitischen Einflußnahme sind die Kammern (Handwerk, Industrie, Anwälte, Ärzte). Was in anderen Berufsgruppen selbstverständlich ist, blieb der Pflege bisher verwehrt. Der Weg über die Gewerkschaften hat nicht funktioniert, denn nur ein Bruchteil der ca. 1,2 Millionen Pflegenden (die genaue Zahl ist unbekannt) ist dort organisiert. Ein wichtiger Grund dafür ist, daß sie sich nicht adäquat durch Verdi & Co vertreten fühlen. Außderm geht es um wesentlich mehr, als nur um die Arbeitsbedingungen und das Gehalt. Was vielen Pflegende bleibt, ist das Gefühl, nichts tun zu können, ein pflegepolitisches Trümmerfeld, mangelhafte Versorgung der Patienten, Arbeiten bis zum Umfallen und den geringen Lohn irgendwie ertragen zu müssen. Kein Wunder also, daß viele von ihnen resigniert die Schotten dichtmachen, wenn das Thema Politik im Allgemeinen und Gesundheits-/Berufspolitik im Besonderen auf den Tisch kommt. Die Frage nach der Unterstützung der “Basis” für berufspolitische Forderungen sollte immer vor diesem Hintergrund betrachtet werden.
Die jahrzehntelange Forderung nach Gründungen von Pflegekammern in den einzelnen Bundesländern gewinnt derzeit an Fahrt und gibt Anlaß auf Hoffnung. In Niedersachsen hat die SPD einen Antrag “Attraktivität der Pflegeberufe steigern – Pflegekammer einrichten” (Drucksache 16/2179) eingereicht. Darin heißt es u.a.:
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
1. Der Landtag anerkennt das Engagement sowie die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der rund 130 000 Menschen, die in Niedersachsen unter häufig schwierigsten Arbeitsbedingungen und verbreitet schlechter Bezahlung die hohe Qualität der Pflege sichern.
2. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die Attraktivität der Pflegeberufe und die Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege zu verbessern.
3. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, ein Konzept zur Einrichtung einer Niedersächsischen Pflegekammer vorzulegen, mit dem
a) der Schutz der Pflegebedürftigen verbessert, b) dieQualität der Pflege gesteigert, c) den Berufsangehörigen mehr Selbstbestimmung ermöglicht sowie d) der Stellenwert der Pflegeberufe erhöht wird. …
Zeitgleich hat die Fraktion von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN dem niedersächsischen Landtag einen Gesetzesentwurf(!) vorgelegt, der sich schon eingehender mit Gründung einer Pflegekammer befaßt (Drucksache 16/2175). Spätestens an diesem Punkt wird deutlich, daß sich die Oppositionsparteien schon sehr lange mit diesem Thema auseinandergesetzt haben.
Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe
Das Kammergesetz für die Heilberufe in der Fassung vom 08. Dezember 2000 (Nds. GVBl. 2000, 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08.10.2008 (Nds. GVBl. S. 312), wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert: - Am Ende der Nummer 5 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt. - Es wird folgende Nummer 6 angefügt:
„6. der Pflegekräfte in Alten,- Gesundheits- Kranken- und Kinderkrankenpflege sowie der Lehrerinnen und Lehrer für Gesundheits- und Kranken-, Gesundheits- und Kinderkranken- und Altenpflege, sowie Kranken- und Altenpflegehilfe, die in der Aus-, Fort- und Weiterbildung tätig sind, die Kammer für Pflegeberufe Niedersachsen. …“
In der Begründung zum Gesetzesentwurf von BÜNDINS90/DIE GRÜNEN heißt es weiter:
… Die öffentlich-rechtliche Stellung der Pflegeberufe als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen entspricht nicht ihrer tatsächlichen Stellung im Gesundheits- und Pflegewesen. In der Pflege Beschäftigte sind heute für vielfältige Aufgaben und Tätigkeiten qualifiziert und üben diese neuen Auf- gaben bereits aus. Dennoch sind die Pflegeberufe noch nicht gleichberechtigt mit den „akademischen Heilberufen“ in den gesundheits- und sozialpolitischen Diskurs eingebunden und an entsprechenden Entscheidungen beteiligt. Die Anforderungen, die sich aus der täglichen Pflegerealität ergeben und die Maßstäbe und Standards, die das Recht sowie die Würde und Selbstbestimmung der zu pflegenden Menschen für die Arbeit vorgeben, finden kaum eine Entsprechung im rechtlichen, aber auch gesellschaftlichen Status der Pflegeberufe. …
Beide Parteien stehen schon länger mit dem Verein zur Gründung einer Pflegekammer in Nds. in Kontakt und präsentieren damit die Ergebnisse ihrer Arbeit aus mehreren gemeinsamen Beratungen. Es ist wohl nicht übertrieben, wenn man sagt, daß es sich hier um Meilensteine in der Geschichte der Pflege in Deutschland handelt. Erinnerungen an Agnes Karll, die bereits 1903 das Selbstverständnis der pflegerischen Profession definiert und jede Form der Fremdbestimmung abgelehnt hat, werden wach. Ja, das ist ein großartiger Schritt und mein persönlicher Dank gilt allen Beteiligten, die sich darum bemüht haben.
Dennoch bleibt festzuhalten, daß für dieses Vorhaben leider noch keine Mehrheiten in den Landtagen gefunden wurden. Was die regierenden Parteien (in Nds.: CDU/FDP) davon abhält, mag jeder für sich selbst beantworten. Zwei schwache Argumente, die aber gern ins Feld geführt werden sind die der Altersvorsorge und die Schaffung zusätzlicher kostenträchtiger Bürokratie. Dabei ist die Forderung nach einer eigenen Versorgung außerhalb des bestehenden Rentensystems nie gewollt gewesen und auch nicht Inhalt der o.g. Anträge. Zum zweiten Punkt, der Schaffung zusätzlicher Bürokratie ließe sich sagen, daß eine Pflegekammer auf bestehende Strukturen der Pflegeverbände und des Deutschen Pflegerates aufbauen kann – alles schon da. Die kritischen Reaktionen sind auf ihre Weise aber auch sehr interessant, so schreibt
der Hartmannbund:
Der von SPD und Grünen geplante Vorstoß für die Änderung des Heilkammergesetzes löse nicht andeutungsweise die Problematik der Pflegeberufe, sondern soll in erster Linie von den politischen Versäumnissen der letzten 25 Jahre ablenken, so Lücke. Wenn die pflegerische Versorgung vor dem Kollaps stehe, liegt das in erster Linie an den schwierigen Arbeitsbedingungen und der ausgesprochen schlechten Bezahlung der Pflegenden. “Die Nachwuchsprobleme lösen sich vermutlich schon dann, wenn man die Gehälter auf das Niveau von Sparkassenangestellten anheben würde, die bekanntermaßen keine Nacht- und Wochenenddienste machen müssen”.
Pflegekammer Niedersachsen in erster Lesung (Good Care)
Stehen Pflegekammern vor dem Durchbruch? (Ärztezeitung)
Pflegekammer ist kein Selbstzweck (Kommentar ÄZ)
Grüne fordern Pflegekammer… (HAZ)
Landtag berät über Pflegekammer (NWZ)
Pflegekammer Niedersachsen in die Ausschüsse weitergereicht (DBfK)
Pflegekammern in allen Bundesländern (Deutscher Pflegerat)
… to be continued
Wer selbst aktiv oder nur als Mitglied unterstützend für die Einrichtung von Pflegekammern eintreten möchte, dem empfehle ich den Förderverein zur Einrichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen e.V., die Nationale Konferenz zur Errichtung von Pflegekammern in Deutschland (mit Auswahl nach Bundesländern) und die Berufsverbände, allen voran den DBfK.
